Führerscheine und Führerscheinklassen
Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. (also im Prinzip "alles")
Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.
Der sogenannte "B17" bringt Sie bereits mit 17 an's Steuer. Voraussetzung ist mindestens eine Begleitperson. Wenn das interessiert, erfahren Sie bei uns die Details.
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. (Klasse A1 / L) Den Mofaschein können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine theoretische Prüfung ist in allen Klassen (außer BE) zu absolvieren.
Unser Partner in Sachen Lkw-Ausbildung (C/CE und C1/C1E) ist die DEKRA-Akademie. Dies ist ein großer Vorteil, weil wir für die Ausbildung immer die modernsten Fahrzeuge zur Verfügung haben.
Unser Team bildet für alle Klassen aus.
(außer Busausbildung)