Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtstunden. Hierzu zählen die 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.
Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detaillierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.